Hilfe für Krankenkasse und Finanzamt
 
Sie erhalten von uns eine Aufstellung sämtlicher Aufwendungen für Arzneimittel und Zuzahlungen. 

Je nach Einkommenssituation können Sie:

  • die Kosten für Arzneimittel bzw. Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastung in Ihrer Einkommensteuererklärung geltend machen, 
  • bei Ihrer Krankenkasse eine Befreiung von der Rezeptgebühr erwirken.

Gerne speichern wir auch für Sie Ihre Befreiungsdaten und geben Ihnen Bescheid, sobald Sie hinsichtlich der geleisteten Zuzahlungen Ihre Belastungsgrenze erreicht haben, damit Sie rechtzeitig bei Ihrer Krankenkasse eine Befreiung von der Zuzahlungspflicht beantragen können.


 

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