Risikopatienten und Personen über 60 Jahre können seit dem 16. Februar bis zum 15. April 2021 den zweiten Berechtigungsschein von ihrer Krankenkasse einlösen, mit dem sie erneut sechs FFP2- oder gleichwertige Schutzmasken in den Apotheken erhalten. Der erste Berechtigungsschein für sechs Masken ist auch noch bis zum 28. Februar 2021 einlösbar.
Zweiter Coupon für FFP2-Schutzmasken ist einlösbar
Wie auf dem Berechtigungsschein angegeben, ist vom Kunden auch eine Eigenbeteiligung von 2 Euro in der Apotheke zu leisten. Die Eigenbeteiligung trägt laut Gesundheitsministerium zu einer verantwortungsvollen Inanspruchnahme der Schutzmasken während der Corona-Pandemie bei.