Was kann gemeldet werden?

Jedes vermutete oder bekannte Fehlverhalten in Form von Verstößen gegen Gesetze, wie etwa Straf- und Bußgeldvorschriften sowie behördliche Vorschriften. Darunter fallen beispielsweise Vorschriften aus den Bereichen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, Verstöße gegen das Mindestlohngesetz sowie das Steuerrecht. Verstöße gegen Aufklärungs- und Auskunftspflichten gegenüber Behörden und Organen der Betriebsverfassung sowie interne Regelungen des Unternehmens können gemeldet werden. Dies gilt insbesondere auch für Verletzungen von menschenrechts- / umweltbezogener Sorgfaltspflichten nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) sowie Verstöße gegen Rechtsvorschriften gemäß § 2 Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG).

Formblatt Meldung Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)