Wussten Sie schon, dass Ihre gesetzliche Zuzahlung auf Medikamente und andere Gesundheitsleistungen pro Jahr nach oben hin gedeckelt ist? So ist etwa jede/r Zwölfte der 73 Millionen gesetzlich Krankenversicherten in Deutschland von Zuzahlungen befreit, weil eine Belastungsgrenze überschritten wurde. Laut der Härtefallregelung in § 62 Sozialgesetzbuch V darf die maximale Zuzahlung nur zwei Prozent Ihres Jahresbruttoeinkommens betragen. Chronisch kranke Menschen müssen nur höchstens ein Prozent der Kosten aufbringen. Für Sie als Patient/in bedeutet das, dass wir in der Apotheke Ihnen dabei helfen können, unnötige Belastungen zu vermeiden. Fragen Sie gerne nach!

Quelle: https://www.aponet.de/service/zuzahlungsbefreiung/zuzahlungsrechner.html

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