Schweigepflicht in Apotheken

Nicht nur für Ärzte, auch für Apothekenpersonal gilt die Schweigepflicht. Das betrifft alle persönlichen Informationen über Patienten – von Erkrankungen über abgegebene Arzneimittel bis zur Lebenssituation. Und daran halten sich alle aus unserem Team! Die Vertraulichkeit gilt auch gegenüber Angehörigen des Patienten. Wenn Sie mit uns über Ihre Gesundheit sprechen, erfährt das niemand anders.